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Leihmutterschaft-SpanienGesetz Nr. 35/1988 v. 24.11.1988, geändert durch Gesetz 45/2003
v. 21.11.2003 In Spanien sind Leihmutterschaften nicht verboten, aber Leihmutterschaftsverträge sind nichtig. Handel mit sowie Ex- oder Import von Präembryonen strafbar.
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