Leihmutterschaft in Griechenland
- Leihmutterschaft zulässig.
- Soziale Eltern: Verheiratete und Lebenspartner; kein direkter Ausschluss
alleinstehender Frauen.
- Austragungsunfähigkeit der antragstellenden Frau aus medizinischen
Gründen.
- Ärztliche Begutachtung des gesundheitlichen Zustands der austragenden
Frau.
- Die unfruchtbare Frau muss Antrag bei Gericht stellen
- Schriftliche Zustimmung der Wunscheltern sowie der Tragemutter und
gegebenenfalls deren Ehemannes.
- Unentgeltlichkeit.
- Ständiger Wohnsitz der sozialen Mutter und austragenden Frau
in Griechenland.
- Direkte Mutterschaftsvermutung zugunsten der antragstellenden Frau.
Widerlegung innerhalb von sechs Monaten ab Geburt, wenn die Austragende
Frau zugleich die genetische Mutter ist.
(Quelle Max-Planck-Institut-Stand 2013)
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